Werden Defizite in der deutschen Sprache bei Kindern festgestellt, muss eine Förderung so früh wie möglich beginnen, damit diese Kinder bei der Einschulung nicht von Anfang an ins Hintertreffen geraten.
Daraus ergeben sich zwei Aufgabenbereiche:
- Feststellung, ob ein Kind Deutsch-Sprachdefizite hat.
- Heute erfolgt das im Rahmen des Schulaufnahmeverfahrens.
Das erfolgt i.d.R. im März/April des Jahres vor der Einschulung.
Dabei gibt es Gespräche und Tests in der Schule und im Gesundheitsamt.
- Werden dabei Defizite festgestellt, werden die Kinder zu Vorlaufkursen angemeldet.
- Heute erfolgt das im Rahmen des Schulaufnahmeverfahrens.
- Vorlaufkurse
- Die Teilnahme an diesen Kursen ist seit dem Schuljahr 21/22 in Hessen verpflichtend.
- In enger Kooperation zwischen der Schule und der KiTa
- Mit dafür ausgebildeten Lehrkräften der Schule.
- Durchführung regelmäßiger Sprachstands Kontrollen
Das ist der Status quo.
Das ist auch die Gesetzeslage in Hessen.
In der Praxis finden diese Kurse statt.
Ob das ausreichend ist, und ob das angesichts des Lehrermangels auch immer wie geplant durchgeführt wird, können wir nicht beurteilen.
Ob eine zusätzliche Zertifizierung im Rahmen des KiSS Projektes und die damit verbundene Fortbildung der Erzieherinnen und Erzieher notwendig und hilfreich ist, können wir auch nicht beurteilen.
Da dies aber ein Prüfantrag ist, halten wir es für sinnvoll, Fachleute mal darauf schauen zu lassen.
Wir stimmen deshalb diesem Antrag zu.
Wir werden aber auch darüber nachdenken, wie denjenigen Kindern geholfen werden kann, die mit 6 oder 7 Jahren oder noch älter zu uns kommen, und dann ohne sprachliche Vorbereitung den Grundschulklassen zugewiesen werden.
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