Herr Stadtverordnetenvorsteher,
der Prüfantrag der Spielplatzstrategie „Qualität vor Quantität “ hat einiges in Usingen in Bewegung gebracht.
Spielplätze oder Parkanlagen wegen angeblicher schlechter „Auslastung“ einfach als Baugrundstück zu verkaufen, sollte der allerletzte Ausweg sein. Vorher sollten alle Möglichkeiten der Einsparungen bzw. Einnahmensteigerungen im Haushalt geprüft worden sein.
Die in den Bürger*innenveranstaltung vom Bürgermeister vorgelegten Lösungsvorschläge, Grundsteuererhöhung oder Kreditaufnahme, greifen unserer Meinung nach viel zu kurz!
Es wird finanziell argumentiert und die geringe Auslastung kritisiert, aber es fehlen wichtige Daten und Informationen. Wir wissen nicht, was die Pflege der Grünanlagen konkret kostet, aber wir können uns an Vergleichszahlen anderer Kommunen orientieren. So liegen die Jahreskosten für Grün- und Parkanlagen beim Unterhaltungsaufwand in m2/Jahr zwischen 1,2 – 4,5 Euro. Für Spielplätze liegen die Werte zwischen 3 und 6 Euro.
Diese notwendigen Informationen fehlen uns leider.
Im Jahresabschluss 2024 ergaben sich für die Spielplätze nach der internen Leistungsberechnung ein Zuschuss von 115.009,60 €. Bei einer Gesamt-Spielplatzfläche von 46.550 m2 liegen wir mit den Unterhaltungskosten mit 2,47 Euro/m2 gar nicht schlecht im Vergleich!
Nach den Zahlen im HH-2025 ergeben sich 2,70 Euro/m2.
Bei näherer Befassung mit dem Thema fällt auf, dass sich lediglich auf die DIN EN 1176-7 (Verkehrssicherungspflicht) bezogen wurde, anstatt auf die DIN 18034, die wichtigste Planungsnorm für Spielplätze und Freiräume zum Spielen. Da geht es um Planungsziele, Flächengrößen, Sicherheitsaspekte sowie der Berücksichtigung um aktuelle planerische und spielplatzpädagogische Erkenntnisse.
- Spielplätze und Freiräume zum Spielen für Kinder ab 12 Jahren und Jugendliche müssen sich in einem Radius bis 1.000 m Fußweg vom Wohnort befinden. Oder in einem Zeitraum bis 15 min zu erreichen sein (diese Anforderung entspricht einem Einzugsradius von etwa 750 m).
- Spielplätze und Freiräume zum Spielen für Kinder zwischen 6 und 11 Jahren müssen sich in einer Entfernung bis 400 m Fußweg befinden oder in einem Zeitraum bis 10 min zu erreichen sein (diese Anforderung entspricht einem Einzugsradius von etwa 350 m).
- Spielplätze und Freiräume zum Spielen für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr müssen sich in einer Entfernung bis 200 m Fußweg befinden oder in einem Zeitraum bis 6 min zu erreichen sein (diese Anforderung entspricht einem Einzugsradius von etwa 175 m).
Folgende Flächengrößen werden empfohlen:
- ein Spielplatz für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr erfordert eine Gesamtfläche von mindestens 500 m²;
- ein Spielplatz für Kinder zwischen 6 und 11 Jahren erfordert eine Gesamtfläche von mindestens 5.000 m²;
- ein Spielplatz für Kinder ab 12 Jahre und Jugendliche erfordert eine Gesamtfläche von mindestens 10.000 m²;
Daraus lässt sich dann die räumliche und flächenmäßige Versorgung ableiten. Dies sollte die Grundlage für die kommunale Diskussion sein, um adäquate Kennzahlen wie
- vorhandene Spielfläche/ Einwohner
- Vorhandene Spielfläche/ Einwo. unter 18 Jahren
- Anzahl der Kinder je Spielplatz
zu erhalten.
Über diese Qualität hätten wir gerne in den Vorträgen des Bürgermeisters etwas gehört, nicht über teure Spielgeräte für angebliche „Alleinstellungsmerkmale“.
Auch wir sehen, dass das Personal des Bauhofs ausgelastet ist. Dies hat uns veranlasst, nach anderen Lösungen zu suchen.
Eine Lösung könnte das Programm „Natürlicher Klimaschutz“ sein. Es bietet u.a. für die Umstellung auf naturnahes Grünflächenmanagement oder die Schaffung von Naturoasen 80 – 90 Prozent Fördergelder, max. 144.000€ bzw. 324.000€. So werden die Kosten für die Erstellung von Pflegekonzepten- und -plänen gefördert, die Beschaffung technischer Ausstattung, die Anlage- und Aufwertungsmaßnahmen zu naturnahen Grünflächen und die Aus- und Weiterbildung des Personals.
So lassen sich beim naturnahen Grünflächenmanagement durch eine „Clevere Planung“ Pflegekosten sparen, und zwar dauerhaft.
Aber auch die Schaffung von Naturoasen nach dem Förderprogramm sollte geprüft werden, weil auch kleine lokalklimatisch wirksame und biodiversitätsfördernde Parkanlagen (Pikoparks) gefördert werden.
Darunter sind eine naturnahe Gestaltung, die Sicherstellung der Aufenthaltsqualität durch Verschattung und Sitzgelegenheiten, die barrierefreie Nutzung und eine umweltfreundliche Beleuchtung zu verstehen.
Für den kleinen „Schleichbach1-Park“, die Umwandelung einer Spielplatz-Fläche in Eschbach, aber auch für den Sport- und Generationenpark in Merzhausen könnte dies eine Zuschussmöglichkeit sein, die unbedingt geprüft werden sollte.
Vielleicht können auch die anderen Möglichkeiten dieses Programms, die Pflanzung von Bäumen oder Entsiegelungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen genutzt werden.
Wir sehen in diesem Programm eine Chance, an erhebliche Fördergelder zu kommen, zumal auch noch die Kombination mit anderen Fördermitteln möglich ist!
Bitten um Zustimmung!!
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