Frau Stadtverordnetenvorsteherin, meine Damen und Herren!
In der Sitzung des Ortsbeirats in Merzhausen war zu erfahren, dass die Verwaltung plant, für die Vergabe von städtischen Baugrundstücken eine Richtlinie mit Punktesystem zu erarbeiten, um Usinger Bürger*innen besonders zu berücksichtigen.
Hier sollte auch die Möglichkeit der Erbpacht mitberücksichtigt werden.
Gerade für Usinger junge Familien ist es besonders schwer, sich den Wunsch mit einem Baugrundstück für ein Haus in Usingen leisten zu können. In Usingen musste schon immer etwas mehr für Baugrundstücke gezahlt werden, aber die aktuellen Preisen sind noch einmal gestiegen.
Das Erbpachtrecht ermöglicht in Deutschland, mit einem Erbbaurechtsvertrag gegen einen jährlichen Erbzins auf einem Grundstück dort zu bauen.
Bis zu 99 Jahren und mit Verlängerung können diese Verträge laufen.
Das Erbbaurecht kann auf jedes Grundstück gestellt werden, also auch auf städtische Baugrundstücke. Es wurde ins Leben gerufen, um Menschen mit geringerem Einkommen zu ermöglichen, dass sie sich ein eigenes Haus leisten können.
Es hat für die Pächter*innen folgende Vorteile:
So entfällt die teure Finanzierung für ein Grundstück. Das Erbbaurecht bietet die Chance, dass der Eigenkapitalanteil sich erhöht, der Finanzierungsbedarf gesenkt wird und so das Darlehen billiger wird.
So kann besonders einkommensschwachen Haushalten diese Möglichkeit angeboten werden. Dies ist für Bauherren und -frauen, die sich den Bau einer Immobilie leisten können, weil das Baugrundstück nicht finanziert werden muss. Erbpacht lohnt sich vor allem auch dann, wenn die Grundstückskosten teuer sind.
Städte, aber auch die Kirche selbst oder kirchliche Träger übertragen das Erbbaurecht häufig an kinderreiche Familien oder Menschen mit Einschränkungen sowie an Menschen, die sich sozial engagieren. Für sie gibt es oft besonders faire Erbbaurechtsverträge.
Aber auch für die Stadt hat dieses Prinzip Vorteile.
Sie bleibt Eigentümerin des Grundstückes und hat langfristig Einnahmen, anstatt Grund und Boden zu verkaufen.
Lassen Sie uns diese Möglichkeit prüfen.
Wir bitten um Zustimmung.
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