Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, Meine Damen und Herren,
wir alle kennen Facebook und viele von uns nutzen es. Auch die Stadt hat, wie viele andere öffentliche Institutionen, eine so genannte Facebook Fan Page, also eine Seite, wo die Stadt Mitteilungen veröffentlichen und über Veranstaltungen informieren kann. Schnell und einfach, alle sind zufrieden. Alle? Ja, besonders Meta ist zufrieden, die Inhaberin von Facebook und auch Instagram, denn sie sammelt Informationen von den Personen, die diese Seite und auch alle anderen Seiten von Facebook besuchen. Und nicht nur dort, sondern auch, was man bei Google sucht, für welche Filme man sich interessiert oder welches Hundefutter man kauft. Leider interessiert sich die Datenkrake aber auch dafür, nach welchen Krankheiten man googelt, zu welchen Medikamenten und Beipackzetteln man sucht oder auf welche Datingseiten man geht. Es wird also ein nettes individuelles Profil von jedem Nutzer angelegt mit Infos zu sehr privaten Dingen wie sexuelle Orientierung, Alter, Geschlecht, Interessen. Diese Profile werden dann u.a. anderen Firmen verkauft für die Schaltung von Werbung.
An dieser Stelle sagt bestimmt der eine oder andere: Ja, das kennen wir doch alles schon, so ist halt Facebook, der, der da draufklickt, der weiß schon, was er tut, ist halt Pech. Nein, ganz so ist das nicht. In dem Moment, in dem eine öffentliche Institution, wie hier die Stadt Usingen eine Seite oder auch Fan Page auf Facebook haben, ist sie mitgehangen-mitgefangen ein Teil des Facebook-Problems und hat sich ein datenschutzrechtliches Problem eingefangen. Die Stadt Usingen hat nämlich datenschutzrechtliche Pflichten hinsichtlich Transparenz und der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung. Sie muss also, auf Nachfrage, Auskunft zur Datenverarbeitung geben. Da Facebook hier sehr intransparent arbeitet und die Daten nicht oder nur zu Teilen weitergibt, kann die Stadt Usingen diesen Verpflichtungen gar nicht nachkommen. Da nicht nur die Stadt Usingen eine Fan Page betreibt und das Problem hat, sondern viele andere Städte und Institutionen auch, wurde eine so genannte Taskforce der Datenschutzkonferenz gegründet. Das von ihr erstellte Gutachten besagt, dass sich in den letzten 10 Jahren die Rechtslage nicht verändert hat und die Firma Meta (also Facebook) den Dienst seitdem nicht an das geltende Recht angepasst hat. Betreiber von Facebook-Seiten können daher ihrer Rechenschaftspflicht gemäß der DSGVO nicht nachkommen. Nach der Feststellung des OVG Schleswig-Holstein ist das Betreiben einer Facebook Seite somit ein schwerwiegender Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften. Auch der hessische Beauftragte für Datenschutz und auch der Deutsche Städtetag rufen dazu auf, dass öffentliche Stellen zu alternativen, datenschutzrechtlich unbedenklichen Seiten für ihre Öffentlichkeitsarbeit wechseln.

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