Ellen Enslin: Rede zu Anträgen „Prinzenpalais“

Herr Vorsitzender, liebe Kolleginnen und Kollegen!

Seit 2007 beschäftigt sich der Kreis mit dem ehemaligen Landratsamt. Das Nutzungskonzept mit Wohnen für das Haus Obergasse 25 und erlesener Gastronomie und Kulturangebote für das ehemalige Landratsamt wurde verworfen, und es wurde entschieden, das Areal zu verkaufen.

Mittlerweile wurden etliche komplexe Verträge auf kreis- und städtischer Seite geschlossen.

  1. Kreistag Beschluss 2019/0796/KA: Verkauf geteiltes Areal Prinzenpalais am 16.09.2019 an Prinzenpalais GbR & Beteiligungsgesellschaft (Wohnbebauung 1 Mio. €/Landratsamt 50.000€) mit Grundstücksvertrag und aufschiebenden Bedingungen: rechtskräftiger B-Plan und städtebaulicher Vertrag mit der Stadt Usingen, mit einer Frist von drei Jahren, in der zu bauen ist.
  2. STAVO- Beschluss am 30.06.2020 (XI/64-2020) in nichtöffentlicher Sitzung über: B-Plan, städtebaulichen Vertrag – Durchführungsvertrag und Kaufvertrag für das städtisches Grundstück Porbach. Das Gebäude Obergasse 25 wurde abgerissen und die Planung wurde ganz auf die Wünsche der Investoren zugeschnitten. Durch den Verkauf der Wohnungen im ersten Schritt sollte dann im zweiten Schritt die Sanierung des Prinzenpalais finanziert werden. Dazu wurden in den Verträgen explizit Fristen festgehalten.

Wir sind bisher davon ausgegangen, dass der Hochtaunuskreis nicht mehr Eigentümer des Prinzenpalais-Areals ist und die Verkaufspreise von über 1 Mio. €. schon längst geflossen sind.

Dem FWG-Antrag werden wir zustimmen, wollen ihn aber erweitern: Auch der BPVU, der Fachausschuss des Hochtaunuskreises, soll zu einer möglichen Begehung mit eingeladen werden.

Zum FDP-Antrag: Die Stadt Usingen hat in diesem Prozess nur das Stadtplanungsrecht. Das wurde mit rechtskräftigem B-Plan erfüllt. Was die FDP mit dem Arbeitskreis fordert, liegt unserer Meinung außerhalb der städtischen Kompetenzen. Da der Hochtaunuskreis schon an Konzepten arbeitet, hat sich unserer Meinung der Antrag erledigt.

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