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Ellen Enslin: Rechnungsprüfungsbericht zum Jahresabschluss Stadt Usingen HH-2023

Herr Stadtverordnetenvorsteher, meine Damen und Herren! Es lohnt sich, den Bericht zum HH-2023 vom Rechnungsprüfungs-amt genauer anzuschauen. Lassen Sie mich auf einige Aspekte eingehen, die teils immer wieder in den Berichten des Rechnungsprüfungsamtes auftauchen!

Das leidige Thema Ziele und Kennzahlen im Haushalt (Seite 22)

Bis heute fehlen immer noch (politisch) definierte Ziele, um „Leistungsmengen und Kennzahlen“ für wesentliche Produkte transparent zu machen.“ Ebenso mangelt es an „Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und Folgenkostenabschätzung“, so der Prüfbericht. Zwar gäbe es Kennzahlen, aber diese erfüllen nicht die Vorgaben der GemHVO.

Dabei handelt es sich mitnichten nur um ein Lieblingsthema, auf dem das Rechnungsprüfungsamt herumreitet. Es geht um Grundlagen für ein leistungsfähiges Controlling: Ressourcen effizienter nutzen, Chancen identifizieren und Risiken minimieren. Fragen: Wie machen wir etwas, warum machen wir es und was wird dazu benötigt!

Deshalb haken wir Grüne da immer wieder nach:

Nach der GemHVO sollen wesentliche Produkte durch Leistungsziele und Kennzahlen transparent gemacht werden. Dafür braucht es aussagefähige Ziele. Diese Ziele müssen mit Kennzahlen zum Output, der Wirkung und der Effizienz verknüpft sein. Nur so lässt sich Erfolg messen.

Nur mit aussagefähige Zielen und Kennzahlen können Jahres-vergleiche für die strategische Planung gemacht werden. So lassen sich negative Veränderungen erkennen. Um bei einzelnen Produktbereichen, die zunehmend defizitär werden, rechtzeitig eingreifen zu können. Immerhin wurden die Ansätze für Aufwendungen im HH-2023 um mehr als 1,5 Mio. € überzogen!

Ziele und Kennzahlen sind notwendig, um Verwaltungshandeln nach HGO, Gemeindehaushaltsverordnung und KAG transparent zu machen und zu steuern.

Der Ankauf landwirtschaftlicher Flächen für die geplanten Baugebiete (Seite 32)
Auch dieses Thema war schon im Prüfungsbericht 2022 zu finden, hat allerdings zusätzliche Brisanz entwickelt.

Für die geplanten Baugebiete in Eschbach und in Merzhausen wurden über 17.000 m2 landwirtschaftliche Flächen angekauft, obwohl der Stadtverordnetenbeschluss ganz klar sagt, erst wenn ein rechtskräftiger B-Plan vorliegt, sind die Kaufpreise zu zahlen. Daran hat sich der Magistrat nicht gehalten!

Damit wurde gegen Satzungsrecht verstoßen und es hätte eines Beschlussesdurch die Stadtverordnetenversammlung bedurft.

Unsere Anfrage hat aufgezeigt, in welchem Ausmaß Grundstücke für die Baugebiete in Eschbach und Merzhausen durch den Magistrat angekauft und bezahlt wurden.

Erst nach unserer Nachfrage bei der Kommunalaufsicht wurde die Stadtverordnetenversammlung in einer nichtöffentlichen Sitzung informiert. Eine nachträgliche Genehmigung sollte den Vorgang heilen. Ging leider nicht. Mit der Kenntnisnahme war für die Mehrheit hier der Fall erledigt.

Knapp 2 Mio. Euro Ankaufspreis sind keine Kleinigkeit. Die aufschiebenden Bedingung Satzungsrecht sollte das finanzielle Risiko und die Finanzierungskosten so gering wie möglich halten. Bis zum Ende 2023 bestand kein Rechtsgrund zur Zahlung. Das macht zusätzliche Finanzierungskosten von ca. 105.000 €.

Übrigens, bis heute gibt es weder für das Eschbacher Gebiet noch für das in Merzhausen eine aktuelle Wirtschaftlichkeits-berechnung mit möglichen Verkaufspreisen.

Fachprüfung Friedhofsgebühren (Seite 44)

Die ausführliche Fachprüfung zu den Friedhofsgebühren hat etliche Schwachstellen aufgezeigt. Die Kalkulation muss überarbeitet werden. Zwar gibt es einen hohen Deckungsgrad, allerdings wird in Frage gestellt, ob auch alle Kosten in die Gebührenkalkulationen eingeflossen sind.
Außerdem wurden Kostensteigerungen nicht berücksichtigt und aktuelle Personal- und Maschinenstundensätze wurden nicht berechnet. Und dass für die Leichenhalle keine Kosten ermittelt werden können und man sich deshalb die Gebühren der Nachbarkommunen übernimmt, irritiert uns sehr.

Deshalb unsere Forderung zur Neukalkulation der Friedhofsgebühren: wir brauchen ausführlichere Informationen zur Kalkulation als uns in der Vergangenheit vorgelegt worden sind.

Aus diesen Gründen keine Zustimmung

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