Rüdiger Maas: Insektenfreundliche Gärten

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher Liese, meine Damen und Herren,

bei diesem Antrag kann ich nahtlos auf die zuvor aufgezählten Argumente verweisen. Allerdings betrifft dieser Antrag nicht städtisches Handeln in Form von Naturraumgestaltung. Dieser Antrag betrifft städtisches Handeln in Form von Verwaltungshandeln.

Wie und was Usingen Positives bewirken kann, das hat der Naturschutzbeirat des Hochtaunuskreises durch Dr. Dr. Selzer z. B. im Februar dieses Jahres in einem Anschreiben an die Bürgermeister*innen, Kommunalverwaltungen und weitere Empfänger ausgeführt. Neben den Maßnahmen gegen die Verschotterung der Städte bittet der Naturschutzbeirat die Kommunen, mit gutem Beispiel voranzugehen. Schotterflächen auf öffentlichen Grundstücken, Plätzen, Verkehrskreiseln etc. sollen beseitigt werden und in Zukunft gar nicht erst entstehen.

Zum einen geht es darum, dass Usingen mit gutem Beispiel voran geht. Aber es geht auch darum, mit privaten Hauseigentümer*innen, die schon sogenannte Schottergärten angelegt haben, ins Gespräch zu kommen. Ihnen aufzeigen, dass genau diese Form von Grundstücksgestaltung zum Klimawandel und zur Aufheizung der Stadt beiträgt. Neben dem Entzug von Lebensraum für Insekten, Vögel und andere heimische Tiere sowie der gesamten Bodenökologie wird auch der Wasserhaushalt unserer Stadt durch Folien nachhaltig gestört. Bei Starkregenereignissen wird vielmehr Regenwasser über die Kanalisation abgeleitet, als das bei naturnahen Gärten der Fall wäre.

Und es geht auch darum, die Möglichkeiten solche Schotterflächen in Zukunft gar nicht erst entstehen zu lassen.

Der Naturschutzbeirat des Hochtaunuskreises weist unter anderem auf § 8 Abs 1. der hessischen Bauordnung hin. Dieser lautet: “Die nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke sind 1. wasserdurchlässig zu belassen oder herzustellen und 2. zu begrünen oder zu bepflanzen, soweit sie nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden.“ Das sollte Usingen mit Bebauungsplänen und Satzungen unterstützen.

Insektenfreundlichkeit bezieht sich aber nicht nur auf sogenannte „Schottergärten“. Auch die Art der Bepflanzung, also welche Blumen, Hecken und Bäume angepflanzt werden, gehören dazu. Mit etwas Unordnung, einer Blühfläche und dem Verzicht auf Pestizide können aus privaten Gärten wertvolle Lebensräume für Insekten und andere Arten werden.

Lassen Sie uns die ersten Schritte in diese Richtung gehen, Magistrat und Verwaltung: Stellen Sie uns Ihre Überlegungen vor, und lassen Sie uns im WULF weiter diskutieren.

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