Herr Stadtverordnetenvorsteher, meine Damen und Herren!
Auf den ersten Blick scheint der Bürgermeister-Antrag unproblematisch, aber es lohnt sich genauer hinzuschauen.
In der letzten HFA-Sitzung fragte ich, wann wir uns in Usingen denn mit der IKZ-Feuerwehr befassen. In einigen Nachbarkommunen, z. B. in Wehrheim und Grävenwiesbach, wurde dieses Thema schon im Magistrat und in den Ausschüssen diskutiert.
Was uns auch irritiert hat, dass der Antrag nicht über das übliche Verfahren Magistrat/Ausschüsse/STAVO eingebracht wurde, wie in den anderen Kommunen. Dann hätten wir vor der Entscheidung ausführlich über das Thema im Ausschuss diskutieren können.
Es wäre schön gewesen, hier früher informiert worden zu sein.
Lassen Sie mich auf den Antrag eingehen. Der Text ist unserer Meinung durchaus missverständlich zu verstehen.
Im ersten Satz erklären wir unsere Absicht, dass die technische Einsatzfähigkeit aller Fahrzeuge und Gerätschaften durch die interkommunale Zusammenarbeit gewährleistet werden soll und wir den Freiwilligen Feuerwehren unsere volle Unterstützung zusichern.
Ohne, dass wir weitere Informationen zu den Usinger Feuerwehren bzw. dem Sachstand innerhalb der einzelnen Usinger Ortsfeuerwehren haben, können wir nicht zustimmen, dass eine IKZ die passende Lösung ist. Wir wissen auch nicht, was unter „voller Unterstützung“ in diesem Zusammenhang zu verstehen ist. Dass wir die Vorgaben des Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz – HBKG erfüllen müssen, ist doch selbstverständlich!
Im zweiten Satz soll dann der Magistrat die IKZ mit den anderen Feuerwehren prüfen und mögliche Synergien eruieren. Aber erst wenn Prüfungsergebnisse vorliegen, können wir doch eine gute Entscheidung treffen, für oder gegen eine IKZ. Wir sollten da ergebnisoffen rangehen.
Dazu gehört, dass die IST- Zustände in den benachbarten Kommunen erfasst und bewertet wurden. Dazu gehört die Prüfung, inwieweit eine Standardisierung von Geräten und Bekleidung möglich ist bzw. ob auch eine Standardisierung der Einsatzkonzepte möglich ist. Erst wenn diese Ergebnisse vorliegen, können wir sehen, für welche Feuerwehr und welche Bereiche eine IKZ geeignet ist. Bei aller Euphorie, es kann auch Nachteile geben.
Die IKZ nur auf die technische Einsatzfähigkeit zu begrenzen, greift unserer Meinung nach zu kurz. Wichtige Themen wie Einkaufskooperationen, gemeinsame Abrechnungen oder Bündelung von arbeitsmedizinischen Untersuchungen sollten auch mitberücksichtigt werden.
Und wir möchten auch klarer die Ziele einer zukünftigen IKZ Feuerwehr erkennen können. Die Sicherheit der eingesetzten Kräfte steht selbstverständlich an vorderster Stelle.
Aber bevor wir hier weitergehende Arbeitsaufträge an den Magistrat vergeben, wollen wir den IST-Zustand in Usingen bewerten können, und wie die Ortsfeuerwehren eingebunden sind.
Da wir in Usingen einen hauptamtlichen Gerätewart haben, ist ja schon ein Schritt in die Richtung verlässliche technische Einsatzfähigkeit aller Fahrzeuge und Gerätschaften gemacht worden. Da interessiert uns schon, welche Defizite es hier geben soll und wie diese behoben werden können.
Da bietet sich ein Gespräch im Ausschuss mit dem Gerätewart an. Deshalb bitten wir um Verweisung in den HFA, damit dann im Juli endgültig darüber entschieden wird.
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