Manfred Sielemann: Betreuungsentgelte KIT GmbH

Ich nehme das Ergebnis vorweg: Wir werden zustimmen.

Wir sind ja schon in der zweiten Runde mit diesem Thema. Ich werde noch etwas sagen zu den Kosten der KIT GmbH, zur Wertschätzung und auch zum Verfahren hier im Parlament und den Ausschüssen.

Zu den Kosten:

Es gab ja zur Ausgründung der KIT GmbH die Kritik, dadurch sei ein Kostenmoloch entstanden. Wir begrüßen aber die Ausgründung, weil dadurch die Kosten transparent geworden sind und nicht mehr in der Verwaltung herum diffundieren.

Die Kontrolle der Kosten obliegt dabei der Kreisverwaltung und im Kreistag sind wir prominent und an prominenter Stelle vertreten.

Ferner wurde argumentiert, dass die Ausgründung zu einer Kostenreduzierung in der Kreisverwaltung geführt haben müsste.

Wer aber die Personalsituation im Landratsamt kennt, weiß dass einige Ämter chronisch unterbesetzt sind – als Beispiel seien die Ausländerbehörde und das Jobcenter genannt. Dadurch sind lange Laufzeiten bei der Bearbeitung von Anträgen entstanden, oft zum Nachteil der Antragsteller. Die Personalsituation kann nun verbessert werden.

Zur Wertschätzung:

Die Mitarbeitenden werden nun adäquat bezahlt. Auch die Teilzeitkräfte bekommen mindestens den Mindestlohn. Wir unterstützen diese Wertschätzung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Und schauen wir auf die Dienstleistung, die von den Betreuungskräften für die Eltern erbracht wird, dann ergibt sich folgende Situation:
Eltern, die das Vollzeitmodul (bis 17:00 Uhr) buchen, zahlen für diesen Service 9,50 € / Tag. Das entspricht einer ¾ Std ihrer 8 Std. Arbeitszeit, wenn sie für Mindestlohn arbeiten. Das gilt, wenn nur ein Elternteil arbeitet oder für Alleinerziehende. Wenn beide Elternteile arbeiten – was i.d.R. Voraussetzung ist für die Inanspruchnahme der Betreuung -, reduziert sich die aufzubringende Arbeitszeit auf etwas über 20 Minuten. Dafür bekommen die Eltern die Möglichkeit, sich sorgenfrei auf ihre Arbeit konzentrieren können, bei qualitativer Unterbringung ihrer Kinder.
Und ich weise nochmal darauf hin, dass diese Eltern eher mehr verdienen als Mindestlohn. Für sozial schwächere, die Bürgergeld oder Wohngeld beziehen, werden die Betreuungsgebühren vollständig erstattet.

Zum Verfahren und Ablauf hier und in den Ausschüssen:

Es gab ja schon mal eine erste Runde zu diesem Thema. Da hatte aber die Koalition ihre Hausaufgaben nicht gemacht. Im SJK hatten Sie noch keine Meinung. Im HFA noch keine Meinung. In der STAVO immer noch keine Meinung, aber die Ankündigung, dass Sie noch Fragen hätten.
Sie haben dann einen Fragenkatalog nachgereicht. Nicht alle Fragen hatten eine Relevanz zu den Gebühren. Die meisten Fragen waren an den Kreis gerichtet. Die Verwaltung hat sich dann bemüht zu kommentieren und hat die Fragen dann weitergeleitet an den Kreis.
Ich weiß gar nicht, ob der Bürgermeister sich geäußert zum zusätzlichen Arbeitsaufwand für die Verwaltung, wie er es sonst gerne macht bei Fragen/Anträgen aus der Opposition?
Wir haben uns jedenfalls gewundert, warum Sie Ihre Fragen nicht schon vorher direkt im Kreistag gestellt haben. Dort sind Sie ja, wie gesagt, an prominenter Stelle vertreten. Sie hätten dazu schon 2022 oder vielleicht sogar schon 2021 Ihre Fragen stellen können.
Dann haben Sie diesen Antrag gestellt mit dem sozialen Mäntelchen, die Eltern angesichts der Inflation nicht zu sehr zu belasten. Diese Eltern sind aber auch schon in den Genuss von diversen Unterstützungen der Bundesregierung gekommen.

Und Sie haben in Ihrem Fragenkatalog die Frage vergessen, was die Verschiebung der Gebührenerhöhung denn für den Usinger Stadtsäckel bedeutet. Diese Frage haben die Grünen dann im HFA gestellt. Mit dem Ergebnis, dass dadurch der Usinger Haushalt mit 47.000 € mehrbelastet wird. Dieses Geld wird an anderen Stellen fehlen. Und wir erinnern uns an das Ringen um jeden Euro, wenn es im HH um freiwillige Leistungen geht. Auch hierbei geht es im Wesentlichen um soziale Leistungen
Unterm Strich:

  • Dem Hauptantrag der Verwaltung aus der 1. Runde (d.h. die Erhöhung der Betreuungsentgelte für 2023 in einem Schritt), diesem Antrag würden wir auch hier wieder zustimmen aus den genannten Gründen.
    Der wurde aber in den Ausschüssen entgegen unserer GO gar nicht mehr zur Abstimmung gestellt, sondern nur noch der Änderungsantrag der Koalition.
  • Diesem Änderungsantrag werden wir nun heute zustimmen, auch um die zusätzlichen Belastungen für die Stadt nicht auch noch über die 47.000 € hinauswachsen zu lassen.

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