Antrag StaVo 22.04.2024, Grundsatzbeschluss städtische Immobilienverkäufe

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

Bei städtischen Immobilienverkäufen sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:

  1. Es wird eine Gegenüberstellung „Halten“ oder „Verkauf“ der Immobilien mit den konkreten finanziellen Auswirkungen vorgelegt.
  2. Als Grundlage für den Verkaufswert wird ein Verkehrswertgutachten vorgelegt.
  3. Es gibt ein transparentes Auswahl- und Bieterverfahren. Der Verkauf wird auf unterschiedlichen Wegen hinreichend bekannt gemacht.
  4. Den Zuschlag soll i.d.R. das höchste Gebot erhalten. Bei Abweichungen von dieser Regel werden die Gründe und die aus der Abweichung resultierenden Konsequenzen ausführlich hergeleitet und dargelegt.
  5. Es wird ausdrücklich darauf geachtet und sorgfältig geprüft, dass das EU-Beihilferecht und das Prinzip der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nach HGO und GemHV eingehalten werden.

Das Revisionsamt des Hochtaunuskreises wird in den HFA eingeladen, um zu beraten, welche Aspekte bei städtischen Immobilienverkäufen beachtet werden müssen.

Begründung: Städtische Immobilienverkäufe stehen im Spannungsfeld zwischen Verfassungs-, Vergabe- und Haushaltsrecht. Die Vorgaben sollen sicherstellen, mögliche Stolperfallen zu vermeiden, damit die Beschlüsse gültig sind.

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