Ich habe einige Fragen zur Stromnetzgesellschaft im HFA gestellt. Die wurden vom Bürgermeister bzw. mit dem Protokoll teilweise beantwortet.
- Die Antwort des Bürgermeisters zur Anzahl der Aufsichtsrats-mitglieder in der Netzgesellschaft deckt sich nicht mit denen der in der Stadtverordnetenversammlung im Oktober 2021 vorgelegten Unterlagen. Beim Gesellschaftsvertrag der Kommanditgesellschaft Netzgesellschaft handelt es sich lediglich um einen Entwurf. In § 4 Gesellschafter zum wichtigen Punkt der Einlage sind hier lediglich zwei XXe. Das gleiche gilt für § 18 Aufsichtsrat. Auch hier ist die Anzahl nur mit einem X angeben. Somit konnte keine Zahl der Aufsichtsratsmitglieder beschlossen werden. Hier fehlte übrigens im Entwurf bei der Firmenbezeichnung der Begriff Netzgesellschaft.
- Meine Frage: wann und von welchem städtischen Gremium wurde die Anzahl Aufsichtsratsmitglieder beschlossen?
- Meine Frage: wann und von welchem städtischen Gremium wurde die Anzahl Aufsichtsratsmitglieder beschlossen?
- Nach § 123 a HGO soll eine Kommune, die an Unternehmen beteiligt ist, darauf hinwirken, dass die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans, eines Aufsichtsrats oder einer ähnlichen Einrichtung jährlich der Gemeinde die ihnen jeweils im Geschäftsjahr gewährten Bezüge mitteilen und ihrer Veröffentlichung zustimmen. Diese Angaben sind in den Beteiligungsbericht aufzunehmen.
- Meine Frage: Wurde darauf hingewirkt und wie?
- Meine Frage: Wurde darauf hingewirkt und wie?
- Nach § 125 Abs. 1+2 HGO vertritt der Bürgermeister die Stadt in Gesellschaften kraft Amtes. Er kann sich durch ein von ihm zu bestimmendes Mitglied des Gemeindevorstandes vertreten lassen. Der Gemeindevorstand kann weitere Vertreter bestellen.
- Meine Frage: Wer oder welches städtische Gremium hat die neben dem Bürgermeister zwei städtischen Vertreter aus dem Stadtparlament bestimmt? Auf welcher Rechtsgrundlage geschah dies?
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