Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher Liese, geschätzte Stadtverordnete,
auch zu diesem Antrag der Sozialdemokraten kann ich für uns Grüne grundsätzlich Zustimmung signalisieren.
Wie wir aus der Beantwortung des Bürgermeisters zum Grünen Antrag „Wertvolles Wasser einsparen“ erfahren haben, sind in zukünftigen Bebauungsplänen Zisternen vorzusehen, als gesetzliche Auflage. Schon allein aus diesem Grund ist eine Zisternensatzung anzustreben.
Nicht beantwortet ist die Frage, wann der Trinkwassernotstand ausgerufen werden kann. Das hängt für uns Grüne sehr eng mit der Frage nach einer Zisternensatzung – fachlich eine Niederschlagswassersammelanlage – zusammen. Denn Usingen hat eine Gefahrenabwehrverordnung über die Einschränkung des Verbrauchs von Trink- und Brauchwasser bei Notständen der Wasserversorgung, die ist von 1991 und tritt – wie damals beschlossen – nach 30 Jahren außer Kraft. Also am 22. Oktober 2021.
Diese Satzung hat direkten Einfluss auf die Gestaltung einzelner Details einer Zisternensatzung, daher beantragen wir Grüne den SPD-Antrag zu erweitern: Parallel zur Erarbeitung einer Zisternensatzung soll die aktuell gültige Gefahrenabwehrverordnung über die Einschränkung des Verbrauchs von Trink- und Brauchwasser bei Notständen der Wasserversorgung überarbeitet werden, mit dem Ziel, die Verordnung an die modernen Kommunikationsmittel anzupassen und eine verbindliche Definition zu erarbeiten, ab wann der Magistrat den Wassernotstand verpflichtend (spätestens) erklären soll. In der aktuellen Verordnung heißt es in § 1 Satz 1 lediglich: Ein Trinkwassernotstand liegt vor, wenn die Verordnung mit Trink- und Brauchwasser gefährdet ist. Es sollte wohl „Versorgung“ heißen. In Satz (2) weiter: Beginn und Ende des Trinkwassernotstandes sowie der Bereich des Notstandsgebietes werden durch den Magistrat festgestellt.
Weiterhin beantragen wir, den Antrag in die die Ausschüsse WULF und VBS zu überweisen.
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