In der B-Planung Schleichenbach II, 1. Änderung sind unter 2. Planungsrechtliche
Festsetzungen zur Landschaftsplanung festgelegt.
Dazu haben wir folgende Anfrage:
- In 2.1 wird ein Garten- und Grünflächenanteil von 40% auf den privaten Grundstücken
festgelegt. Wie wird dieser sichergestellt? - In 2.6. wird eine Schutzpflanzung bei parallel angeordneten Stellplätzen vorgeschrieben.
Wie wird diese sichergestellt und wie viele Bäume sind bisher gepflanzt worden? - Sind alle zeichnerisch festgesetzten Baumpflanzungen mit den Vorgaben im öffentlichen
Raum erfolgt? Wenn nein, warum nicht und um welche Zahl handelt es sich? - Gab es bei den Stellplätzen für PKW und Fahrräder Befreiungen von der Stellplatzsatzung?
Wenn ja, um wie viele Plätze handelt es sich?
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