Anfrage nach § 50 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung in Verbindung mit § 16 Geschäftsordnung der Usinger Stadtverordnetenversammlung zum Thema städtische Hitzeschutzmaßnahmen
Sehr geehrter Herr Dr. Holzbach,
wir haben folgende Anfrage zum Thema städtische Hitzeschutzmaßnahmen:
- Wie werden städtische Einrichtungen, freie und kirchliche Kita-Träger sowie ambulante Pflegedienste derzeit über amtliche Hitzewarnungen des Deutschen Wetterdienstes informiert? Besteht ein fester Verteiler, und wer löst ihn aus?
- Welche öffentlich zugänglichen kühlen Aufenthaltsorte weist die Stadt derzeit aus oder stellt sie an Warntagen zur Verfügung? Gibt es hierzu veröffentlichte Informationen?
- Bestehen im Stadtgebiet öffentliche Trinkwasserstellen oder Trinkbrunnen und gibt es dazu einen veröffentlichen Plan der Standorte bzw. sind diese auf einschlägigen Plattformen hinterlegt? Besteht eine Refill-Kooperation mit Gastronomie oder Einzelhandel oder wurde eine solche geprüft?
- Welche sommerlichen Hitzeinseln können schon jetzt ohne Stadtklimaanalyse genannt werden? Sind dazu schon Maßnahmen geplant und terminiert?
- Wie könnte ein kommunaler Hitzeschutzplan für Usingen aussehen und was ist dazu geplant?
Mit freundlichen Grüßen
Ellen Enslin
Fraktionsvorsitzende

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