Ellen Enslin: Änderung Hauptsatzung

Herr Stadtverordnetenvorsteher, meine Damen und Herren!

Wir haben heute Änderungen der Hauptsatzung abzustimmen. Bei Jugendrat und Klarstellung zu den Ausschüssen gehen wir natürlich mit.

Bei der Internetbekanntmachung über die Website schließen wir uns der Kritik des Seniorenbeirates an. Es besteht die Gefahr, dass nicht so internetaffine Bevölkerungsgruppen abgehängt werden. Dafür haben wir noch keine adäquate Lösung und sollten deshalb keine Änderung vornehmen. Außerdem ist uns aufgefallen, dass auf der städtischen Website bis heute 17.00 Uhr nur eine Ankündigung zur STAVO zu finden ist. Eine Tagesordnung fehlt bis jetzt. Sieht so eine rechtsverbindliche Bekanntmachung aus, wir finden nicht! Den Vorschlag FDP unterstützen wir.

Die größten Änderungen gibt es aber für § 1 Abs. 3 mit den Wertgrenzen. Die sind nicht ohne. Die Werte für Gundstücksan- und -verkäufe sowie Vorkaufsrechte gehen weit über das hinaus, was bisher war: von 15.000€ sollen sie auf 50.000€ angehoben werden.

Für Planungsaufträge von Architekten, für Werkverträge, Verträge und Sponsoringmaßnahmen sollen erstmals neue hohe Werte gelten.

  • neu Planungsaufträge Architekten und Ingenieure 500.000€
  • neu Werkverträge 250.000€
  • neu Allgemeine schuldrechtliche Verträge 250.000€
  • neu Sponsoringmaßnahmen 50.000€

Wir wissen nicht, wie die Verwaltung auf diese Schwellenwerte gekommen ist, aber sie sind zu hoch. Eine Diskussion im Vorfeld dazu gab es mit uns nicht. Lediglich der Hinweis in der Vorlage, dass diese Änderungen sich an Regelungen anderer Kommunen orientierten. Konkrete Beispiele sind nicht genannt, die dies belegen.

Deshalb haben wir geschaut, wie sieht es denn bei anderen Kommunen aus:

In Neu-Anspach und Schmitten gibt es bei Grundstücksan- und -verkäufen einen Wert von 15.000€. Zu den anderen Schwellenwerten wird in der Hauptsatzung nichts gesagt. Selbst in Bad Homburg und Oberursel (April 2026) gibt es in der Hauptsatzung dazu keine Angaben!

Die geänderten hohen Schwellenwerte sollen die Prozesse in der Verwaltung beschleunigen. Angeblich gibt die Stadtverordnetenversammlung damit keine wesentlichen Kompetenzen ab, so die Begründung. Dass dies dann auch noch als Beitrag zum „Bürokratieabbau“ verkauft werden soll, ist schon eine sehr gewagte These!

Der Magistrat soll jetzt wichtige Entscheidungen treffen, die wir bisher als Stadtverordnete getroffen haben. Und da im Magistrat alle Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung vertreten sind, sieht die Koalition darin auch kein Problem.  

Aber hier werden Äpfel mit Birnen verglichen. Der Magistrat ist ein Verwaltungs- und Kollegialorgan, das nicht öffentlich tagt. Er soll (§ 66 HGO Abs.1) u. a. die Beschlüsse der Stadtverordneten-versammlung vorbereiten und ausführen. Außerdem soll er die Gemeindevertretung über wichtige Verwaltungsangelegenheiten laufend informieren.

Die Stadtverordnetenversammlung soll dagegen (§ 50 HGO Abs. 2) die gesamte Verwaltung kontrollieren und überwachen.

Und diese Aufgaben nehmen wir als Opposition sehr ernst!!!

Mit den vorgeschlagenen hohen Wertgrenzen geben wir als gewählte Vertreterinnen und Vertreter wichtige Rechte an den Magistrat dauerhaft ab! Öffentliche Diskussionen mit dem Austausch unterschiedlicher Argumente bei wichtigen Projekten wird es dazu dann nicht mehr geben. Bürgerinnen und Bürger haben dann nicht mehr die Möglichkeit, die unterschiedlichen Standpunkte der Fraktionen selbst zu bewerten, um sich ihre Meinung zu bilden. Und es erschwert natürlich auch die Aufgabe von Kontrolle und Überwachung.

Wir als Stadtverordnete haben dann keinen Überblick über wichtige Projekte, Verträge und deren Sachstand. Uns interessiert aber schon mit wem die Stadt Geschäfte macht und Verträge schließt. Nach unserer GO-Vergabe soll bei den Bewerbern möglichst gewechselt werden. Nur so können wir wichtigen Aufgaben der Stadtverordnetenversammlung nach der HGO nachkommen.

In der Vergangenheit haben wir GRÜNE durchaus mitgetragen, Kompetenzen an den Magistrat abzugeben. Ich erinnere an die Grundstücksankäufe für die Baugebiete in Eschbach und Merzhausen oder die Errichtung des Feuerwehrstützpunktes. Da ging es aber um konkrete Projekte! Es ging nicht um eine dauerhafte Abgabe an den Magistrat!!

Aber zur Wahrheit gehört auch, dass wir die Kommunalaufsicht bei den Grundstücksankäufen für die Baugebiete anrufen mussten. Der Magistrat hatte für mehrere Mio. Euro Grundstücke angekauft, obwohl kein „rechtskräftiger B-Plan“ sprich Baurecht, vorlag. Das war der vom Rechnungsprüfungsamt festgestellte Verstoß gegen das Satzungsrecht.

Wir als Stadtverordnete waren weder beteiligt noch informiert worden. Später hat die Stadtverordnetenversammlung dann mit einer sogenannten „Klarstellung“ nachgebessert und den Vorgang nachträglich in nichtöffentlicher Sitzung zustimmend zur Kenntnis genommen. Bis heute haben wir übrigens keine Übersicht über alle Grundstücksankäufe erhalten!!!

Sehen Sie es uns also nach, dass wir hier einen kritischeren Blick haben, weil wir immer wieder erst durch Anfragen Informationen erhalten, die in anderen Kommunen selbstverständlich sind.

Unser Vorschlag berücksichtigt vertretbare, aber niedrigere Schwellenwerte. Wir können damit als Stadtverordnete unserer Aufgabe nach der HGO ausreichend nachkommen und die Verwaltung erhält zusätzlichen Spielraum.

Bei Grundstücksverträgen reduzieren wir auf 25.000€. Bei Planungsaufträgen an Architekten und Ingenieure, bei Werkverträgen und bei sonstigen schuldrechtlichen Verträgen reichen die 100.000€ als Grenze aus.

Wir als Stadtverordnete müssen wissen, wie der Sachstand der vielen Projekte in Usingen ist und erwarten regelmäßige aussagefähige Berichte. Und da die Koalition ja auch mehr Transparenz für Bürgerinnen und Bürger angekündigt hat, sollte das ja kein Problem sein.

Meine Bitte an die Koalitionsfraktionen, überdenken Sie die hohen Schwellenwerte und unterstützen Sie unseren Kompromissvorschlag. Damit haben wir vereinfachte und beschleunigte Prozesse, haben aber bei wichtigen Projekten noch ausreichend Entscheidungsgewalt als Stadtverordnete.

Vielen Dank!

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