Punkt 4 Wechselladerkonzept Abs. 4 wird wie folgt geändert:
„Es werden zwei Grundfahrzeuge sowie notwendige Abrollbehälter nach einer Priorisierung der Feuerwehr Usingen und des HTKs beschafft. Der Bedarf über weitere Grundfahrzeuge wird nach Evaluation des realisierten Wechselladerkonzepts erneut geprüft und kann im Rahmen des fortzuschreibenden Fahrzeugkonzepts 2027 umgesetzt werden, sofern sich keine anderen Lösungen (z.B. über die IKZ) finden lassen.“
Verwandte Artikel
Antrag StaVo 22.04.2024, Grundsatzbeschluss städtische Immobilienverkäufe
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Bei städtischen Immobilienverkäufen sind folgende Aspekte zu berücksichtigen: Das Revisionsamt des Hochtaunuskreises wird in den HFA eingeladen, um zu beraten, welche Aspekte bei städtischen Immobilienverkäufen beachtet werden…
Weiterlesen »
Antrag StaVo 22.04.2024, Bericht Klimaschutzmanager
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: „Der Klimaschutzmanager berichtet im Ausschuss für Wirtschaft, Umwelt, Landwirtschaft und Forsten über seine Arbeit in der Verwaltung und den Stand des integrierten Klimaschutzkonzeptes, die wichtigsten Themen die…
Weiterlesen »
Antrag Beitritt AG Nahmobilität Hessen
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Begründung: Die AG Nahmobilität ist ein Netzwerk aus unterschiedlichen Akteuren, die den Fuß- und Radverkehr stärken wollen. Die Mitgliedschaft ist kostenfrei und die Mitglieder profitieren vom Erfahrungsaustausch…
Weiterlesen »