Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
„Der Magistrat gibt zum derzeitigen Sachstand Bildungs- und Betreuungsangebot im Rahmen „Pakt für den Ganztag“ einen Bericht im Fachausschuss SJK. Der Bericht soll u.a. zu folgenden Themen berichten:
- Zu welchen Gebühren der einzelnen Module können die Eltern ihre Kinder an den Usinger Grundschulen für den Pakt für den Ganztag anmelden? Wo sind diese Gebühren einzusehen?
- Welche Kalkulation liegt diesen Gebühren zugrunde?
- Gibt es einheitliche Gebühren und Teilnahmebedingungen für die Usinger Grundschulen? Wenn ja, wie sehen sie aus?
- Welche Vereinbarung zwischen dem Hochtaunuskreis und der Stadt Usingen ist Grundlage für die Berechnung für das aktuelle Schuljahr 2026/2027 und aus welchem Jahr ist diese?
- Wann ist mit einer aktuellen Vereinbarung über die Durchführung von Bildungs- und Betreuungsangeboten im Rahmen des „Pakt für den Ganztag“ zwischen dem Hochtaunuskreis und der Stadt Usingen zu rechnen?
Begründung: Ab dem 1. August 2026 haben Eltern einen gesetzlichen Anspruch auf Betreuung in der Grundschule, für die der Hochtaunuskreis die Verantwortung hat. In der Vergangenheit hat sich die Stadt Usingen finanziell daran beteiligt.
Mit freundlichen Grüßen
Ellen Enslin
Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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