Im § 1 Zuständigkeitsabgrenzung und Übertragung von Aufgaben an den Magistrat werden in Abs. 3 die Beträge für folgende Ziffern werden neu gefasst:
3. 25.000€
4. 25.000€
5. 25.000€
6. 25.000€
7. 100.000€
8. 100.000€
9. 100.000€
11. 25.000€
Ziffer 10 wird gestrichen

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