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Anfrage zum Thema städtische Hitzeschutzmaßnahmen

Anfrage nach § 50 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung in Verbindung mit § 16 Geschäftsordnung der Usinger Stadtverordnetenversammlung zum Thema städtische Hitzeschutzmaßnahmen

Sehr geehrter Herr Dr. Holzbach,

wir haben folgende Anfrage zum Thema städtische Hitzeschutzmaßnahmen:

  1. Wie werden städtische Einrichtungen, freie und kirchliche Kita-Träger sowie ambulante Pflegedienste derzeit über amtliche Hitzewarnungen des Deutschen Wetterdienstes informiert? Besteht ein fester Verteiler, und wer löst ihn aus?
  2. Welche öffentlich zugänglichen kühlen Aufenthaltsorte weist die Stadt derzeit aus oder stellt sie an Warntagen zur Verfügung? Gibt es hierzu veröffentlichte Informationen?
  3. Bestehen im Stadtgebiet öffentliche Trinkwasserstellen oder Trinkbrunnen und gibt es dazu einen veröffentlichen Plan der Standorte bzw. sind diese auf einschlägigen Plattformen hinterlegt? Besteht eine Refill-Kooperation mit Gastronomie oder Einzelhandel oder wurde eine solche geprüft?
  4. Welche sommerlichen Hitzeinseln können schon jetzt ohne Stadtklimaanalyse genannt werden? Sind dazu schon Maßnahmen geplant und terminiert?
  5. Wie könnte ein kommunaler Hitzeschutzplan für Usingen aussehen und was ist dazu geplant?

Mit freundlichen Grüßen
Ellen Enslin
Fraktionsvorsitzende

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