Sehr geehrter Herr Liese,
bitte nehmen Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Stadtverordnetenversammlung am 1. Februar 2021:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
„Der Magistrat wird beauftragt,
- Für das Gewerbegebiet Riedwiese (Stockheimer Weg) und die Bahnhofstraße eine Tempo-30-Begrenzung zu prüfen und welche Maßnahmen zur Umsetzung kurzfristig eingeleitet werden können.
- Folgende Fragen zu beantworten:
- Warum lagen im Rahmen der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung für das Stadtgebiet keine Einwände von der Stadt Usingen vor?
- Was hat die Stellungnahme der verantwortlichen Straßenverkehrsbehörde für die B 275 und B 456 für Usingen ergeben?
Begründung: Aufgrund der Ergebnisse des Lärmaktionsplanes Hessen 3. Runde wurden in der Usinger Innenstadt in der Zitzergasse, Ober- und Untergasse, Kreuzgasse und Wilhelmjstraße aus Lärmschutzgründen Tempo 30 angeordnet. So ergibt sich, dass nur auf dem Stockheimer Weg und in der Bahnhofstraße noch Tempo 50 zulässig ist. Aus Gründen der Verkehrssicherheit, des Lärmschutzes und der Einheitlichkeit sollte auch hier Tempo 30 eingeführt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ellen Enslin
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