Punkt 4 Wechselladerkonzept Abs. 4 wird wie folgt geändert:
„Es werden zwei Grundfahrzeuge sowie notwendige Abrollbehälter nach einer Priorisierung der Feuerwehr Usingen und des HTKs beschafft. Der Bedarf über weitere Grundfahrzeuge wird nach Evaluation des realisierten Wechselladerkonzepts erneut geprüft und kann im Rahmen des fortzuschreibenden Fahrzeugkonzepts 2027 umgesetzt werden, sofern sich keine anderen Lösungen (z.B. über die IKZ) finden lassen.“

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